Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung ist gemeinhin auch als Asset Management oder Finanzportfolioverwaltung bekannt und gehört in die Riege der Finanzdienstleistungen. Im Kreditwesengesetz ist dazu Folgendes festgelegt:
Unter der Vermögensverwaltung versteht man "(…) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung) (…)".
Hauptaugenmerk legt die Vermögensverwaltung in der Regel auf das Wertpapiergeschäft. Demnach zählen auch das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Investmentgesetz (InvG) zu den bedeutenden Rechtsgrundlagen dieser Finanzdienstleistung.
Durchgeführt wird diese Tätigkeit sowohl von Finanzdienstleistungsinstituten als auch von Versicherungsgesellschaften, Bausparkassen etc. Dabei spezialisieren sich die Institute üblicherweise auf vermögende Privatkunden oder institutionelle Anleger. Die Vermögensverwalter geben Ratschläge und führen eigenständige Anlageentscheidungen für Dritte durch. Dabei umfasst das Aufgabenfeld des Verwalters unter Anderem die folgenden Punkte:
- Verwaltung und Betreuung von Wertpapiervermögen
- regelmäßige Analyse und Strukturierung von Vermögen
- Erarbeitung spezieller Angebote zur Steueroptimierung
- Gründung und Verwaltung von Stiftungen
- Nachlassverwaltungen und Testamentsvollstreckungen
Die Grundlage für eine solche Dienstleistung ist ein sogenannter Vermögensverwaltungsvertrag, der zwischen dem Kunden und der Verwaltungsgesellschaft geschlossen wird. Er beinhaltet die Rahmenbedingungen und wichtigen Punkte bezüglich der zukünftigen Tätigkeit und Zusammenarbeit.
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