Festgeld
Festgeldkonten als eine Form der Termineinlage bieten dem Inhaber eine kurzfristige, zinsbringende und sichere Anlagemöglichkeit des vorhandenen Kapitals.
Der Interessent vereinbart bei dieser Variante eine feste Laufzeit mit der Bank, für die er sein Geld anlegt.
Im Gegenzug erhält er einen vergleichsweise hohen Zinssatz und kann sein Kapital dadurch wachsen lassen.
Üblicherweise werden Laufzeiten zwischen mindestens 30 Tagen und maximal 12 Monaten vereinbart, wobei diese Regelung von Bank zu Bank abweichen kann. Nach Ablauf der Anlagedauer kann die Kapitalanlage entweder als Sichteinlage weitergeführt oder um weitere Tage verlängert (prolongiert) werden.
Dadurch bleibt der Anleger flexibel und kann die Kapitalanlage seiner aktuellen Lebens- und Finanzsituation anpassen.
Bei Festgeldern findet man oftmals Mindestanlagesummen, die der Interessent mindestens aufbringen muss, um entsprechende Konditionen zu erhalten.
Dafür kann er sich aber sicher sein, dass er über die gesamte Laufzeit und auf den kompletten Anlagebetrag einen garantierten Zinssatz erhält, d.h. er ist gemeinhin vom marktüblichen Zins unabhängig und fest.
Die Zinssatzhöhe orientiert sich vorrangig an der Anlagedauer, dem Kapitalbetrag und der momentanen allgemeinen Marktsituation.
Um den Kunden auch bei Festgeldern eine ausreichende Sicherheit zu gewährleisten, unterliegen diese Anlageformen neben den individuellen Sicherungseinrichtungen der Banken der gesetzlichen Einlagensicherung des Bundes.
So sind 90 Prozent der Einlagen, maximal 50.000 Euro pro Kunde, gesichert (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz). Zudem hat die Regierung Ende 2008 angekündigt, die Einlagen der Kontoinhaber unbegrenzt zu garantieren.
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